Zahlt die Krankenkasse, bei einem Wahlarzt/ Wahlpsychologe/ Wahlphysiotherapeuten?
- Veröffentlicht: Samstag, 26. September 2015 13:01
- Geschrieben von Petra Quinton
Bei allen Teammitgliedern/ Partner ist grundsätzlich Barzahlung möglich. Bei Dr. Leitner und Dr. Quinton ist seit Jänner 2009 auch Bankomatzahlung möglich. Auf Anfrage ist natürlich auch eine Überweisung mittels Zahlschein oder Onlinebanking vereinbar.
Es bedeutet, dass Sie eine Rechnung erhalten, die Sie, zumindest vorweg, direkt an den Dienstleister bezahlen.
Das Wörtchen “Wahl” bedeutet, dass derjenige keinen Vertrag für die direkte Abrechnung mit einer staatlichen Krankenversicherung hat. Die Leistungen müssen direkt bezahlt werden. Die Vorteile bestehen in meist kürzeren Wartezeiten bei der Terminvereinbarung sowie im Wartezimmer und mehr Zeit für den einzelnen Patienten / Klienten.
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