Zahlt die Krankenkasse, bei einem Wahlarzt/ Wahlpsychologe/ Wahlphysiotherapeuten?

Dies ist nicht so einfach zu beantworten. Wenn Sie bei einer staatlichen Versicherungsanstalt  (ASVG) versichert sind, beträgt die Rückerstattung 80% des Kassenwertes der Kassenleistungen (d.h. nicht 80% des bezahlten Betrages). Für Nicht- Kassenleistungen (wie auch beim Vertragskassenarzt) gibt es von der staatlichen Versicherung keinen Ersatz (z.B. Gutachten, Impfungen, Freigaben für das Tauchen oder den Sport).
Informieren Sie sich bei unseren Partnern, welche Leistung darunter fallen und welche Tarife er dafür in Rechnung stellt.

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